Lageplan zum BGS nach §4 LBOVVO
Auf Grundlage von Bestandsvermessungen, dem amtlichen Liegenschaftskataster und der Planung von Hochbauten werden die nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg vorgeschriebenen Lagepläne zum Baugesuch erstellt.
Hierbei werden vom Sachverständigen (i. d. R. ein Vermessungsingenieur) die einzuhaltenden Grenzabstände sowie die Verträglichkeit mit den geltenden Bauvorschriften und dem Bebauungsplan sichergestellt. Dieser Plan samt schriftlichem Teil ist maßgeblich für die Erteilung einer Baugenehmigung.